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Ratgeber

Minijob 2027: 633 € Grenze und 14,60 € Mindestlohn

Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze. Für die meisten Minijobs reicht ein kurzer Blick, für einige ist eine Änderung nötig.

Stand20.10.2026

Die Werte ab 1. Januar 2027

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Die Minijob-Grenze hängt seit Oktober 2022 am Mindestlohn: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und wird auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Damit steigt sie von 603 € auf 633 € im Monat.

2026ab 1.1.2027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Höchstarbeitszeit zum Mindestlohn43 Std. 22 Min.43 Std. 21 Min.
Übergangsbereich (Midijob)603,01 – 2.000 €633,01 – 2.000 €

Für die meisten Minijobs ändert sich damit wenig: Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf 2027 fast genauso viele Stunden arbeiten wie 2026. Vier Fälle sollten Sie sich trotzdem vor dem Jahreswechsel ansehen.

Fall 1: Mindestlohn und volle Stundenzahl

Wer 2026 zum Mindestlohn genau 43 Stunden und 22 Minuten arbeitet, kommt auf 603 €. Mit dem neuen Mindestlohn ergeben dieselben Stunden 633,15 €. Das sind 15 Cent über der neuen Grenze, und der Minijob wäre keiner mehr. Die Lösung ist eine Minute: Bei 43 Stunden und 21 Minuten sind es 632,90 €.

Fall 2: Ein fester Monatsbetrag

Viele Minijobs sind als „603 € im Monat“ vereinbart. Der Mindestlohn gilt aber je Stunde. Bleiben Betrag und Stunden 2027 gleich, liegt der Stundenlohn bei 13,90 € und damit unter dem neuen Mindestlohn. Es gibt zwei Wege:

  • Der Betrag bleibt bei 603 €, die Arbeitszeit sinkt auf höchstens 41 Stunden und 18 Minuten im Monat.
  • Der Betrag steigt auf 633 €, die Arbeitszeit bleibt bei höchstens 43 Stunden und 21 Minuten.

Halten Sie die neue Vereinbarung schriftlich fest, mit Stundenzahl und Stundenlohn.

Fall 3: Stundenlohn über dem Mindestlohn

Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn und bleibt der Lohn gleich, gewinnen Sie Spielraum. Bei 15 € je Stunde waren 2026 höchstens 40 Stunden und 12 Minuten möglich, 2027 sind es 42 Stunden und 12 Minuten. Erhöhen Sie den Stundenlohn zum Jahreswechsel, rechnen Sie die Stunden mit dem neuen Lohn nach.

Fall 4: Arbeit auf Abruf ohne feste Wochenstunden

Ist bei Arbeit auf Abruf keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Zum Mindestlohn von 2027 sind das rund 1.265 € im Monat, weit über der Minijob-Grenze. Weil es in der Sozialversicherung auf den Lohn ankommt, auf den ein Anspruch besteht, kann eine fehlende Stundenangabe den Minijob kippen. Legen Sie die Wochenstunden im Vertrag fest.

Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen

Sonderzahlungen, auf die ein Anspruch besteht, zählen zum regelmäßigen Verdienst und werden auf zwölf Monate verteilt. Wer 2027 zum Mindestlohn arbeitet und 100 € Weihnachtsgeld bekommt, darf im Monat höchstens 42 Stunden und 47 Minuten arbeiten. Der Minijob-Check rechnet Sonderzahlungen mit ein.

Arbeitszeit aufzeichnen

Für Minijobs müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens bis zum siebten Tag nach dem Arbeitstag, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Das gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten. Die Aufzeichnungen sind auch Ihr Beleg, dass Stunden und Lohn zur Grenze passen.

Checkliste vor dem 1. Januar 2027

  1. Alle Minijobs mit Stundenlohn, Stunden pro Monat und Sonderzahlungen auflisten.
  2. Jeden Stundenlohn unter 14,60 € auf mindestens 14,60 € anheben.
  3. Feste Monatsbeträge in Stunden umrechnen (Fall 2).
  4. Prüfen, ob der Monatsverdienst mit Sonderzahlungen höchstens 633 € beträgt.
  5. Bei Arbeit auf Abruf die Wochenstunden schriftlich festlegen (Fall 4).
  6. Geänderte Stunden oder Löhne schriftlich vereinbaren und in der Lohnabrechnung für Januar 2027 umsetzen.

Was dieser Ratgeber nicht abdeckt

Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern, Ausnahmen vom Mindestlohn (§ 22 MiLoG), kurzfristige Beschäftigungen und die Beiträge zur Sozialversicherung. Im Zweifel hilft die Minijob-Zentrale.

Quellen

Gleich nachrechnen

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.