Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Der Mindestlohn steigt von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Weil die Minijob-Grenze am Mindestlohn hängt, steigt sie mit: von 603 € auf 633 € im Monat.
| 2026 | ab 1.1.2027 | |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze im Monat | 603 € | 633 € |
| Höchstarbeitszeit zum Mindestlohn | 43 Std. 22 Min. | 43 Std. 21 Min. |
Die Höchstarbeitszeit bleibt also fast gleich, aber nicht ganz: Wer 2026 mit 43 Stunden und 22 Minuten zum Mindestlohn die Grenze genau ausgeschöpft hat, kommt 2027 mit denselben Stunden auf 633,15 € und liegt damit 15 Cent über der Grenze. Prüfen Sie deshalb vor dem Jahreswechsel jeden Minijob, bei dem Stunden und Lohn knapp an der Grenze liegen.
Wenn der Lohn über dem Mindestlohn liegt
Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn und erhöhen den Stundenlohn 2027 nicht, gewinnen Sie Spielraum: Die Grenze steigt um 30 €, der Verdienst bleibt gleich. Erhöhen Sie den Lohn, rechnen Sie die Stunden mit dem neuen Lohn nach.
Was dieser Check nicht prüft
- Mehrere Beschäftigungen: Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob anrechnungsfrei (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Der Check sieht nur die eine Beschäftigung, die Sie eingeben.
- Ausnahmen vom Mindestlohn: Unter anderem für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten gilt der Mindestlohn nicht oder nicht sofort (§ 22 MiLoG).
- Gelegentliches Überschreiten: Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres ist unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Ob ein Überschreiten unvorhersehbar war, beurteilt der Check nicht.
- Kurzfristige Beschäftigung: Für Aushilfen, die höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten, gelten andere Regeln als für Minijobs mit Verdienstgrenze.
- Beiträge und Abgaben: Pauschalbeiträge, Umlagen und Midijob-Beiträge berechnet der Check nicht.
Im Zweifel hilft die Minijob-Zentrale weiter.