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Minijob-Rechner 2027: 633 € Grenze und 14,60 € Mindestlohn prüfen

Rechnet Monatsverdienst und Höchststunden gegen die Minijob-Grenze ab 1. Januar 2027, mit Sonderzahlungen.

EingabenBeispielwerte

Zeile 1: Für welches Jahr?
Zeile 3: Arbeitszeit (Stunden)

Ergebnis2027

Passt als Minijob

  • Minijob bis 633,00 € (zutreffend)
  • Übergangsbereich bis 2.000,00 €
  • reguläre Beschäftigung
Z. 2 × 3Monatsverdienst
627,80 €
Minijob-Grenze 2027
633,00 €
Luft bis zur Grenze
5,20 €

Höchstarbeitszeit für einen Minijob ab 1. Januar 2027

43 Std. 21 Min. im Monat

Das sind rund 10 Std. pro Woche bei 14,60 € je Stunde.

So rechnen wir

Monatsverdienst = Arbeitszeit (Zeile 3) × Stundenlohn (Zeile 2) + Sonderzahlungen (Zeile 4) ÷ 12. Wochenstunden rechnen wir mit 13 Wochen je 3 Monate in Monatsstunden um, wie es auch das Gesetz bei der Minijob-Grenze tut.

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Das entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn: 2026 sind es 603 €, ab 1. Januar 2027 sind es 633 €.

Ergebnis: Bis zur Grenze ist es ein Minijob. Darüber und bis 2.000 € im Monat liegt die Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob, § 20 Abs. 2 SGB IV), darüber ist sie regulär sozialversicherungspflichtig.

Höchstarbeitszeit = (Minijob-Grenze − Sonderzahlungen ÷ 12) ÷ Stundenlohn, abgerundet auf volle Minuten. Liegt der eingegebene Stundenlohn unter dem Mindestlohn, rechnen wir mit dem Mindestlohn. Alle Beträge rechnen wir in ganzen Cent, damit 633,00 € als Minijob gilt und 633,01 € nicht.

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Prüfung für eine Personjanein
Höchstarbeitszeit pro Monat und Wochejanein
Mit Sonderzahlungenjanein
Ganze Mitarbeiterliste per CSVneinja
Druckbare Übersichtneinja
Vergleich 2026 und 2027neinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Der Mindestlohn steigt von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Weil die Minijob-Grenze am Mindestlohn hängt, steigt sie mit: von 603 € auf 633 € im Monat.

2026ab 1.1.2027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Höchstarbeitszeit zum Mindestlohn43 Std. 22 Min.43 Std. 21 Min.

Die Höchstarbeitszeit bleibt also fast gleich, aber nicht ganz: Wer 2026 mit 43 Stunden und 22 Minuten zum Mindestlohn die Grenze genau ausgeschöpft hat, kommt 2027 mit denselben Stunden auf 633,15 € und liegt damit 15 Cent über der Grenze. Prüfen Sie deshalb vor dem Jahreswechsel jeden Minijob, bei dem Stunden und Lohn knapp an der Grenze liegen.

Wenn der Lohn über dem Mindestlohn liegt

Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn und erhöhen den Stundenlohn 2027 nicht, gewinnen Sie Spielraum: Die Grenze steigt um 30 €, der Verdienst bleibt gleich. Erhöhen Sie den Lohn, rechnen Sie die Stunden mit dem neuen Lohn nach.

Was dieser Check nicht prüft

  • Mehrere Beschäftigungen: Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob anrechnungsfrei (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Der Check sieht nur die eine Beschäftigung, die Sie eingeben.
  • Ausnahmen vom Mindestlohn: Unter anderem für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, bestimmte Praktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten gilt der Mindestlohn nicht oder nicht sofort (§ 22 MiLoG).
  • Gelegentliches Überschreiten: Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres ist unschädlich, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Ob ein Überschreiten unvorhersehbar war, beurteilt der Check nicht.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Für Aushilfen, die höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten, gelten andere Regeln als für Minijobs mit Verdienstgrenze.
  • Beiträge und Abgaben: Pauschalbeiträge, Umlagen und Midijob-Beiträge berechnet der Check nicht.

Im Zweifel hilft die Minijob-Zentrale weiter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 14,60 €: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 2026 sind es 603 €.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Beim Mindestlohn von 14,60 € höchstens 43 Stunden und 21 Minuten im Monat, das sind rund 10 Stunden pro Woche. Bei einem höheren Stundenlohn entsprechend weniger.

Muss ich bestehende Minijobs zum Jahreswechsel prüfen?

Ja. Steigt der Stundenlohn auf den neuen Mindestlohn, steigt auch der Monatsverdienst. Wer 2026 mit 13,90 € knapp unter 603 € lag, kann 2027 mit gleichen Stunden über 633 € kommen, oder umgekehrt Spielraum gewinnen.

Zählt Weihnachtsgeld zur Minijob-Grenze?

Sonderzahlungen, auf die ein Anspruch besteht, zählen zum regelmäßigen Verdienst und werden auf das Jahr verteilt. Tragen Sie sie im Feld Sonderzahlungen ein.

Was passiert, wenn die Grenze einmal überschritten wird?

Ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres schadet nicht, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreicht (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Geplante Mehrarbeit ist kein unvorhersehbares Überschreiten.

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Der Rechner arbeitet mit Ihren Angaben und den genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sonderfälle klären Sie mit einer Fachstelle.