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Kleinunternehmergrenze prüfen: 25.000 € und 100.000 € im laufenden Jahr

Mit Ihren Summen oder Zahlung für Zahlung: Sie sehen, wie viel bis zur Grenze frei ist und ab welcher Zahlung Umsatzsteuer fällig wird.

EingabenBeispiel: Grafikdesignerin

Zeile 1: Wie möchten Sie prüfen?
Zeile 2: Jahr

Ergebnis§ 19 UStG

Status

  • Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer (zutreffend)
  • Grenze im Jahr überschritten
  • Vorjahr über 25.000 €
  • Verzicht auf die Regelung
Grenze 2026
100.000,00 €
Umsatz bisher netto, vereinnahmt
− 26.500,00 €
noch frei
73.500,00 €

Der Umsatz 2026 liegt über 25.000 €: 2027 gilt die Kleinunternehmerregelung nicht.

So rechnen wir

Grenzen: Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Gründungsjahr gilt eine Grenze von 25.000 €, ohne Hochrechnung auf ein ganzes Jahr (UStAE 19.1 Abs. 3).

Gesamtumsatz: die Summe der eingegangenen Zahlungen ohne Umsatzsteuer, in der Reihenfolge des Zahlungseingangs (§ 19 Abs. 2 UStG). Nicht mitgezählt werden Verkäufe von Anlagevermögen, die dort genannten steuerfreien Umsätze und Leistungen, deren Leistungsort im Ausland liegt. Welche Art eine Zahlung hat, wählen Sie selbst.

Überschreitung: Die erste Zahlung, mit der die Summe über der Grenze liegt, ist schon voll steuerpflichtig, ebenso alle späteren (UStAE 19.1 Abs. 2 und 19.7 Abs. 1). Wir rechnen in ganzen Cent: 100.000,00 € sind noch Kleinunternehmer, 100.000,01 € nicht mehr.

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Schnellprüfung mit Ihren eigenen Summenjanein
Passt der nächste Auftrag noch?janein
Zahlungseingänge mit Datumjanein
Die Zahlung, die die Grenze überschreitetjanein
Laufendes Umsatzbuch speichernneinja
Import aus der Bank-CSVneinja
Vorjahre und Prognoseneinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

Die Regeln seit 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat sich die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich geändert:

  • Höhere Grenzen: 25.000 € im Vorjahr statt 22.000 €, 100.000 € im laufenden Jahr statt 50.000 €.
  • Keine Prognose mehr: Es zählt der tatsächliche Umsatz. Wer im Jahr über 100.000 € kommt, ist ab dieser Zahlung kein Kleinunternehmer mehr, nicht erst im nächsten Jahr.
  • Nettobeträge: Gerechnet wird ohne Umsatzsteuer.
  • Steuerfrei statt nicht erhoben: Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt steuerfrei. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Typische Fehler

  • Mit Bruttobeträgen rechnen: Die Grenzen gelten für Nettobeträge.
  • Den Rechnungstag nehmen: Es zählt der Tag, an dem das Geld eingeht. Eine Rechnung vom Dezember, die im Januar bezahlt wird, zählt im neuen Jahr.
  • Gründungsjahr hochrechnen: Seit 2025 gilt im Gründungsjahr fest 25.000 €, auch wer im Dezember anfängt.
  • Das Folgejahr vergessen: Wer dieses Jahr über 25.000 € kommt, ist nächstes Jahr kein Kleinunternehmer, auch wenn die 100.000 € nie erreicht werden.

Was dieser Rechner nicht entscheidet

  • Ob ein Umsatz steuerfrei ist, wo der Leistungsort liegt und was zum Anlagevermögen gehört.
  • Wie die Rechnung zur Zahlung zu behandeln ist, die die Grenze überschreitet, und der Vorsteuerabzug beim Wechsel.
  • Die EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) für Umsätze in anderen EU-Staaten.
  • Ob sich ein Verzicht auf die Regelung lohnt: Er bindet mindestens fünf Jahre.

Häufige Fragen

Welche Grenzen gelten seit 2025?

Kleinunternehmer ist, wessen Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Es zählen Nettobeträge, und zwar die tatsächlich eingegangenen Zahlungen. Eine Prognose gibt es nicht mehr.

Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?

Die Kleinunternehmerregelung endet sofort. Schon die Zahlung, mit der die Grenze überschritten wird, ist voll umsatzsteuerpflichtig, und ebenso alles, was danach eingeht. Ab dann stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer und geben Voranmeldungen ab.

Was gilt im Gründungsjahr?

Im Jahr der Gründung liegt die Grenze bei 25.000 €, unabhängig davon, in welchem Monat Sie anfangen. Der Betrag wird nicht anteilig gekürzt. Wer im Gründungsjahr mehr als 25.000 € einnimmt, verliert den Status mit der Zahlung, die die Grenze überschreitet.

Zählt der Verkauf meines alten Laptops?

Nein. Verkäufe von Anlagevermögen, also Gegenständen, die Sie im Unternehmen genutzt haben, bleiben beim Gesamtumsatz außen vor. Ebenso bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG, etwa viele Unterrichtsleistungen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV). Empfangen können müssen sie E-Rechnungen aber seit 2025. Auf jeder Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung und die Steuernummer oder USt-IdNr.

Ratgeber dazu

Der Rechner arbeitet mit Ihren Angaben und den genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sonderfälle klären Sie mit einer Fachstelle.