Die Regeln seit 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat sich die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich geändert:
- Höhere Grenzen: 25.000 € im Vorjahr statt 22.000 €, 100.000 € im laufenden Jahr statt 50.000 €.
- Keine Prognose mehr: Es zählt der tatsächliche Umsatz. Wer im Jahr über 100.000 € kommt, ist ab dieser Zahlung kein Kleinunternehmer mehr, nicht erst im nächsten Jahr.
- Nettobeträge: Gerechnet wird ohne Umsatzsteuer.
- Steuerfrei statt nicht erhoben: Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt steuerfrei. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Typische Fehler
- Mit Bruttobeträgen rechnen: Die Grenzen gelten für Nettobeträge.
- Den Rechnungstag nehmen: Es zählt der Tag, an dem das Geld eingeht. Eine Rechnung vom Dezember, die im Januar bezahlt wird, zählt im neuen Jahr.
- Gründungsjahr hochrechnen: Seit 2025 gilt im Gründungsjahr fest 25.000 €, auch wer im Dezember anfängt.
- Das Folgejahr vergessen: Wer dieses Jahr über 25.000 € kommt, ist nächstes Jahr kein Kleinunternehmer, auch wenn die 100.000 € nie erreicht werden.
Was dieser Rechner nicht entscheidet
- Ob ein Umsatz steuerfrei ist, wo der Leistungsort liegt und was zum Anlagevermögen gehört.
- Wie die Rechnung zur Zahlung zu behandeln ist, die die Grenze überschreitet, und der Vorsteuerabzug beim Wechsel.
- Die EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG) für Umsätze in anderen EU-Staaten.
- Ob sich ein Verzicht auf die Regelung lohnt: Er bindet mindestens fünf Jahre.