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U1-Erstattung berechnen: Lohnfortzahlung bei Krankheit zurückholen

Rechnet aus, wie viel die Krankenkasse von der Lohnfortzahlung erstattet, Monat für Monat und mit dem Erstattungssatz Ihrer Kasse.

EingabenBeispielwerte

Zeile 2: Arbeitsunfähig von … bis
Ihre Krankenkasse (laut Satzung)

Ergebnis§ 1 AAG

Erstattung U1

1.142,88 €

Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung je Monat

  • November 2026 von 1.428,60 €
Erstattungsfähige Entgeltfortzahlung 09.11.2026 bis 20.11.2026
1.428,60 €
Z. 6Erstattungssatz
80 %
Erstattung U1
1.142,88 €
  • Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Feiertage oder andere Arbeitstage korrigieren Sie in der Liste je Monat.

So rechnen wir

Fortgezahltes Entgelt je Kalendermonat = Monatsgehalt ÷ Tage des Monats × Tage mit Entgeltfortzahlung, je nach Ihrer Lohnabrechnung nach Arbeitstagen, Kalendertagen oder 30 Tagen. Ein ganzer Monat Arbeitsunfähigkeit ist das volle Monatsgehalt. Erstattet wird ab dem ersten Tag nach einer Erkrankung während der Arbeit, frühestens ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses und höchstens sechs Wochen lang (§ 3 EFZG).

Beitragsbemessungsgrenze: Liegt das Entgelt eines Monats über der Grenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 €), kürzen wir das fortgezahlte Entgelt im Verhältnis Grenze ÷ Monatsentgelt (§ 22 Abs. 2 SGB IV). Beginnt im Monat das Krankengeld, gilt die Grenze nur anteilig für die Tage davor. So beschreiben es die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands; eine Grenze von 1/30 je Krankheitstag gibt es nicht.

Erstattung = Summe über alle Monate, gegebenenfalls zuzüglich der Pauschale für die Arbeitgeberanteile, × Erstattungssatz. Wir rechnen in ganzen Cent und runden kaufmännisch, wie die Beispiele der Krankenkassen.

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Erstattung für einen Krankheitsfall, Monat für Monatjanein
Sechs-Wochen-Grenze, Wartezeit und Beitragsbemessungsgrenzejanein
U2-Erstattung bei Mutterschaftjanein
U1-Pflicht nach Zahl der Beschäftigtenjanein
Vergleich der Erstattungssätze über ein Jahrneinja
Gespeicherte Sätze je Krankenkasseneinja
Mehrere Krankheitsfälle als Listeneinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

Was die U1 erstattet

Wird eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter krank, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter. Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten zahlen dafür die Umlage U1 an die Krankenkassen und bekommen im Gegenzug einen Teil des fortgezahlten Entgelts zurück. Wie viel, legt die Satzung jeder Kasse fest: Viele Kassen bieten mehrere Erstattungssätze zwischen 50 und 80 % mit unterschiedlich hoher Umlage zur Wahl. Bei den meisten Kassen sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung damit abgegolten.

Zuständig ist immer die Krankenkasse der erkrankten Person, bei Minijobbern die Minijob-Zentrale. Für jede Person kann also ein anderer Satz gelten.

Was die U2 erstattet

Die U2 gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe. Sie erstattet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen und das Entgelt, das bei einem Beschäftigungsverbot weitergezahlt wird, jeweils zu 100 %. Beim Mutterschutzlohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung dazu, beim Zuschuss nicht.

Typische Fehler

  • Erstattung nicht beantragen: Der Antrag geht nur elektronisch über das Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal. Er verjährt vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Entgelt gezahlt wurde (§ 6 AAG).
  • Weihnachtsgeld mitrechnen: Einmalzahlungen werden nicht erstattet.
  • Fortsetzungserkrankungen übersehen: Bei derselben Krankheit innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten werden die Zeiten zusammengerechnet; über sechs Wochen hinaus gibt es keine Erstattung.
  • Den falschen Satz annehmen: Den Erstattungssatz wählen Sie bei jeder Kasse selbst. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob sich ein anderer Satz für Ihren Betrieb lohnt.

Was dieser Rechner nicht abdeckt

  • Ob für die Krankheitstage überhaupt Entgeltfortzahlung geschuldet war, etwa bei einer Fortsetzungserkrankung.
  • Feiertage und abweichende Arbeitstage: Der Rechner zählt Montag bis Freitag. Korrigieren Sie die Tage je Monat.
  • Die tatsächlichen Arbeitgeberanteile, wenn Ihre Kasse sie einzeln erstattet: Tragen Sie dann eine Pauschale ein.
  • Zulagen, betriebliche Altersversorgung und schwankende Stunden: Rechnen Sie dann mit den Beträgen aus der Lohnabrechnung.
  • Die Ausnahmen von der Umlagepflicht, etwa für öffentliche Arbeitgeber (§ 11 AAG).

Maßgeblich sind die Satzung und der Bescheid Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wie viel erstattet die U1?

Das legt die Satzung Ihrer Krankenkasse fest. Viele Kassen bieten mehrere Erstattungssätze zwischen 50 und 80 % zur Wahl, mit unterschiedlich hoher Umlage. Erstattet wird das fortgezahlte Entgelt für höchstens sechs Wochen, meist begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 € im Monat).

Wer nimmt an der U1 teil?

Arbeitgeber, die im Vorjahr in mindestens acht Kalendermonaten nicht mehr als 30 Beschäftigte hatten (§ 3 Abs. 1 AAG). Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und schwerbehinderte Menschen nicht. An der U2 für Mutterschaft nehmen alle Arbeitgeber teil.

Welche Kasse ist zuständig?

Die Krankenkasse der erkrankten Person, bei Minijobbern die Minijob-Zentrale (80 %). Privat Versicherte: die Kasse, an die Sie die Rentenversicherungsbeiträge melden.

Wie stelle ich den Antrag?

Nur elektronisch, über Ihr Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal (§ 2 Abs. 3 AAG). Der Anspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 6 AAG).

Was wird nicht erstattet?

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinaus oder in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, der Tag, an dem jemand während der Arbeit erkrankt, und die Freistellung bei Krankheit eines Kindes.

Verwandte Rechner

  • Minijob- & Mindestlohn-Check

    Rechnet Monatsverdienst und Höchststunden gegen die Minijob-Grenze ab 1. Januar 2027, mit Sonderzahlungen.

  • Urlaubsanspruch-Rechner

    Rechnet den Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz, auch bei Eintritt, Austritt oder einem Wechsel der Arbeitstage im Jahr.

Der Rechner arbeitet mit Ihren Angaben und den genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sonderfälle klären Sie mit einer Fachstelle.