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Urlaubsanspruch berechnen bei Teilzeit, Eintritt und Wechsel

Rechnet den Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz, auch bei Eintritt, Austritt oder einem Wechsel der Arbeitstage im Jahr.

EingabenBeispielwerte

Zeile 1: Urlaubsjahr
Zeile 3: Urlaub laut Vertrag (optional)
Zeile 4: Eintritt und Austritt (optional)

Ergebnis2026

Urlaubsanspruch 2026

20 Tage

Voller Jahresurlaub.

Z. 2Gesetzlicher Mindesturlaub
20 Tage
Anspruch 2026
20 Tage

So rechnen wir

Umrechnung: Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen gilt für eine 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Wir rechnen ihn auf die Arbeitstage pro Woche um: 24 ÷ 6 × Arbeitstage. Vertraglichen Urlaub rechnen wir genauso, bezogen auf die 5- oder 6-Tage-Woche, die der Vertrag nennt.

Wechsel der Arbeitstage: Jeder Zeitabschnitt zählt für sich (BAG, 9 AZR 406/17). Wir rechnen mit der Jahresformel des BAG: Jahresurlaub × Tage mit Arbeitspflicht ÷ 312 (6-Tage-Woche) bzw. ÷ 260 (5-Tage-Woche). Die Tage mit Arbeitspflicht sind Arbeitstage pro Woche × 52 Wochen, anteilig für die Monate des Abschnitts. Liegt ein Wechsel mitten im Monat, teilen wir diesen Monat nach Kalendertagen auf.

Teilurlaub: Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat, in den drei Fällen des § 5 Abs. 1 BUrlG. Ein Beschäftigungsmonat zählt ab dem Eintrittstag, nicht ab dem Monatsersten: Wer am 15. März anfängt, hat am 14. April den ersten vollen Monat.

Runden: Nur beim Teilurlaub wird ein Bruchteil ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile und Werte für das ganze Jahr bleiben, wie sie sind (BAG, 9 AZR 200/17 und 9 AZR 578/17).

Vertrag und Gesetz: Es gilt der höhere der beiden Werte, als Ganzes verglichen (BAG, 9 AZR 765/12). Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen kommt obendrauf: eine Arbeitswoche (§ 208 SGB IX).

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Eine Person, ein Jahrjanein
Teilurlaub bei Eintritt und Austrittjanein
Ein Wechsel der Arbeitstagejanein
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderungjanein
Beliebig viele Zeitabschnitte (Kurzarbeit, Sonderurlaub)neinja
Übersicht für das ganze Teamneinja
Druckbare Urlaubsübersichtneinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

Die drei Fälle des Teilurlaubs

Den vollen Jahresurlaub gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (Wartezeit, § 4 BUrlG). Ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat gibt es, wenn

  • die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt wird, also bei Eintritt ab dem 1. Juli,
  • jemand vor Ende der Wartezeit ausscheidet, oder
  • jemand nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, also bis zum 30. Juni.

Wer nach der Wartezeit am 1. Juli oder später ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Wurde schon mehr Urlaub gewährt, als beim Ausscheiden zusteht, kann das Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 Abs. 3 BUrlG).

Typische Fehler

  • Abrunden: 8,33 Tage sind 8,33 Tage, nicht 8. Bruchteile unter einem halben Tag dürfen nicht gestrichen werden.
  • Zwölfteln bei Austritt im Herbst: Wer am 30. September ausscheidet, bekommt nicht 9/12 des gesetzlichen Urlaubs, sondern den vollen.
  • Teilzeitwechsel rückwirkend umrechnen: Urlaub aus der Vollzeit wird beim Wechsel in Teilzeit nicht weniger.
  • Krankheit abziehen: Krankheitstage und Feiertage mindern den Urlaub nicht. Unbezahlter Sonderurlaub und Kurzarbeit null zählen dagegen als Tage ohne Arbeitspflicht.

Was dieser Rechner nicht abdeckt

  • Tarifverträge mit eigenen Regeln: Sie dürfen vom Bundesurlaubsgesetz abweichen, nur nicht beim Mindesturlaub (§ 13 BUrlG). Der Rechner kennt nur die Zahl, die Sie eingeben.
  • Unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtarbeit: Wer nicht jede Woche gleich viele Tage arbeitet, braucht die Zahl der Arbeitstage im Jahr. Eine Schicht über Mitternacht zählt als zwei Tage (BAG, 9 AZR 216/24).
  • Jugendliche (§ 19 JArbSchG), Elternzeit (Kürzung nach § 17 BEEG) und ein Schwerbehindertenstatus, der nicht das ganze Jahr besteht.
  • Übertragung und Verfall von Resturlaub und die Abgeltung in Geld.
  • Urlaub beim früheren Arbeitgeber: Im selben Jahr bereits gewährter Urlaub wird angerechnet (§ 6 BUrlG). Tragen Sie ihn bei „Bereits genommen“ ein.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht bei Teilzeit zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Umgerechnet sind das 4 Tage je Arbeitstag pro Woche: bei 5 Tagen 20, bei 3 Tagen 12, bei 2 Tagen 8 Urlaubstage. Vertraglicher Urlaub wird genauso umgerechnet, etwa 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage.

Was gilt bei Eintritt im laufenden Jahr?

Der volle Urlaub entsteht erst nach sechs Monaten (Wartezeit, § 4 BUrlG). Wer bis zum 30. Juni eintritt und bleibt, bekommt im ersten Jahr den vollen Urlaub. Wer ab dem 1. Juli eintritt, bekommt für dieses Jahr ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 a BUrlG).

Was gilt beim Ausscheiden?

Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt ein Zwölftel je vollem Monat. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Mehrurlaub aus dem Vertrag darf dann nur gekürzt werden, wenn der Vertrag es regelt.

Wie wird gerundet?

Nur beim Teilurlaub: Ein Bruchteil von mindestens einem halben Tag wird aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile bleiben als Bruchteil bestehen und dürfen nicht abgerundet werden (BAG, 9 AZR 200/17).

Was passiert beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?

Der Urlaub wird für jeden Zeitabschnitt getrennt berechnet (BAG, 9 AZR 406/17). Urlaub, der in Vollzeit erworben wurde, wird durch den Wechsel nicht gekürzt.

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