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Grundpreis berechnen nach Preisangabenverordnung

Rechnet den Grundpreis je kg, l, m oder m² nach § 5 PAngV, auch bei Abtropfgewicht und loser Ware.

EingabenBeispielwerte

Zeile 2: Füllmenge

Ergebnis§ 5 PAngV

Grundpreis

15,98 € / 1 kg

Z. 1Verkaufspreis
7,99 €
Z. 2Füllmenge
500 g
Grundpreis je 1 kg Preis ÷ Menge, auf Cent gerundet
15,98 €

Beispiel für die Angabe am Produkt

7,99 € · 500 g (15,98 € / 1 kg)

So rechnen wir

Grundpreis = Verkaufspreis (Zeile 1) ÷ Menge in der Grundeinheit (Zeile 2), kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Grundeinheit ist 1 kg für Gewicht, 1 l für Volumen, 1 m für Länge und 1 m² für Fläche; wer in m³ verkauft, bekommt den Preis je 1 m³ (§ 5 Abs. 1 PAngV).

Mit Abtropfgewicht rechnen wir mit dem Abtropfgewicht statt der Füllmenge (§ 5 Abs. 4). Bei loser Ware zeigen wir zusätzlich den Preis je 100 g oder 100 ml (§ 5 Abs. 2). Wir rechnen mit ganzen Cent und ganzzahligen Mengen, damit keine Rundungsfehler der Gleitkommazahlen entstehen.

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Ein Produktjanein
Alle Mengeneinheiten nach § 5 PAngVjanein
Lose Ware und Abtropfgewichtjanein
Shop-Export als CSV mit Grundpreis-Spalteneinja
Prüfung der Mengeneinheiten im ganzen Katalogneinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

Wo der Grundpreis stehen muss

Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, muss neben dem Gesamtpreis den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben (§ 4 Abs. 1 PAngV). Im Onlineshop heißt das: beim Preis, in der Produktliste und auf der Produktseite, nicht erst im Warenkorb.

Typische Fehler

  • Grundpreis je 100 g bei abgepackter Ware: Seit der PAngV 2022 gilt für Fertigpackungen 1 kg oder 1 l. Die 100-g-Angabe ist nur noch bei loser Ware vorgesehen.
  • Füllmenge statt Abtropfgewicht: Bei Konserven mit Abtropfgewicht zählt das Abtropfgewicht.
  • Vergessene Aktionspreise: Wird der Preis gesenkt, ändert sich auch der Grundpreis.

Was dieser Rechner nicht abdeckt

  • Haushaltswaschmittel und portionierte Wasch- und Reinigungsmittel, bei denen eine übliche Anwendung als Einheit dienen kann (§ 5 Abs. 5 PAngV).
  • Großgebinde ab 50 kg, 100 l oder 100 m, bei denen sich die Einheit nach der Verkehrsauffassung richtet. Der Rechner weist darauf hin, rechnet aber in der Standardeinheit.
  • Ob für Ihre Ware überhaupt eine Grundpreispflicht besteht, etwa bei Waren aus verschiedenen, nicht gemischten Produkten (§ 4 Abs. 3 PAngV).

Häufige Fragen

In welcher Einheit muss der Grundpreis stehen?

Je 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter (§ 5 Abs. 1 PAngV). Die Angabe je 100 g oder 100 ml ist seit der Neufassung der PAngV 2022 nur noch bei loser Ware vorgesehen (§ 5 Abs. 2).

Wann brauche ich keinen Grundpreis?

Unter anderem bei weniger als 10 g oder 10 ml, wenn Grundpreis und Gesamtpreis gleich sind, bei farbgebender Kosmetik, bestimmten Parfüms und Waren aus Automaten (§ 4 Abs. 1 und 3 PAngV).

Wie wird gerundet?

Die PAngV schreibt keine Rundungsregel vor. Der Rechner rundet kaufmännisch auf volle Cent.

Was ist mit Konserven und Abtropfgewicht?

Wenn ein Abtropfgewicht anzugeben ist, bezieht sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht, nicht auf die Füllmenge (§ 5 Abs. 4 PAngV).

Ratgeber dazu

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Der Rechner arbeitet mit Ihren Angaben und den genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sonderfälle klären Sie mit einer Fachstelle.