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Ratgeber

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale 2026: 3.300 € und 960 €

Seit 2026 sind 3.300 € Übungsleiter- und 960 € Ehrenamtspauschale steuerfrei. Zum Jahresende lohnt sich ein Blick auf jede Person, bevor die Dezember-Zahlungen rausgehen.

Stand20.10.2026

Die Freibeträge seit 2026

Das Steueränderungsgesetz 2025 hat beide Pauschalen zum 1. Januar 2026 erhöht. Für 2027 ist keine Änderung beschlossen.

bis 2025ab 2026im Monat
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)3.000 €3.300 €275 €
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)840 €960 €80 €

Beide Beträge gelten je Person und Jahr, nicht je Verein. Wer für zwei Vereine Übungsleiter ist, hat zusammen 3.300 € frei. Der Freibetrag wird nicht gekürzt, wenn jemand nur ein paar Monate tätig ist, und er muss nicht auf die Monate verteilt werden: Der Verein kann ihn gleichmäßig nutzen, etwa mit 275 € im Monat, oder am Stück ab der ersten Zahlung.

Vor den Dezember-Zahlungen

  1. Für jede Person nachrechnen, wie viel vom Freibetrag 2026 schon verbraucht ist, auch bei anderen Vereinen, laut ihrer schriftlichen Erklärung.
  2. Den Zahlungstermin beachten: Steuerlich zählt in der Regel, wann das Geld fließt. Bei angestellten Übungsleitern zählt laufender Lohn für Dezember aber zum Dezember, auch wenn er im Januar überwiesen wird.
  3. Was über dem Freibetrag liegt, ist steuerpflichtig: bei Angestellten über die Lohnabrechnung, etwa als Minijob, bei Selbstständigen in deren Steuererklärung.
  4. Erklärungen für 2027 einholen: Lassen Sie sich von jeder Person bestätigen, ob und in welcher Höhe sie den Freibetrag 2027 schon anderweitig nutzt. Die Erklärung gehört zum Lohnkonto.

Übungsleiter im Minijob

Der steuerfreie Teil zählt nicht als Arbeitsentgelt. Gleichmäßig verteilt sind deshalb 2026 bis zu 878 € im Monat möglich: 603 € Minijob plus 275 € Übungsleiterpauschale. Kommt die Ehrenamtspauschale für eine andere Tätigkeit dazu, etwa als Kassenwart, sind es 958 €. Ab 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 €, die Summen auf 908 € und 988 €.

Wer den Freibetrag am Stück nutzt, zahlt die ersten Monate steuer- und beitragsfrei, danach beginnt der Minijob. Für die Minijob-Grenze zählt dann der Durchschnitt über die Monate der Beschäftigung. Der Rechner zeigt beides.

Beiträge im Januar einziehen

Wer die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einzieht, sollte vor dem Jahreswechsel prüfen:

  • Vorabankündigung: Betrag und Termin spätestens 14 Tage vor dem Einzug, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine Ankündigung für das ganze Jahr reicht.
  • Neue Beiträge: Wenn die Beiträge 2027 steigen, gehört der neue Betrag in die Ankündigung.
  • Alte Mandate: Ein Mandat, mit dem 36 Monate lang nicht eingezogen wurde, ist verfallen.
  • Erster Bankarbeitstag: Am 1. Januar wird nicht gebucht, der erste Bankarbeitstag 2027 ist Montag, der 4. Januar.

Was dieser Ratgeber nicht abdeckt

Ob eine Tätigkeit begünstigt ist, ob sie nebenberuflich ausgeübt wird und ob sie zum ideellen Bereich gehört, entscheidet der Einzelfall. Vorstände dürfen nur bezahlt werden, wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt. Im Zweifel helfen der Landessportbund, Ihr Dachverband oder eine Steuerberatung.

Quellen

Gleich nachrechnen

  • Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale

    Zeigt je Person, wie viel von 3.300 € Übungsleiter- und 960 € Ehrenamtspauschale im Jahr verbraucht ist und was steuerpflichtig wird.

  • SEPA-Lastschrift-Datei

    Mitgliederliste als CSV öffnen, jede Zeile prüfen lassen und die SEPA-Datei fürs Online-Banking speichern.

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.