Was 2026 neu ist
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind die Freibeträge zum 1. Januar 2026 gestiegen: die Übungsleiterpauschale von 3.000 € auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €. Gleichmäßig verteilt sind das 275 € und 80 € im Monat. Auch die Haftungserleichterung für ehrenamtliche Vorstände (§ 31a BGB) gilt jetzt bis zu einer Vergütung von 3.300 € im Jahr.
Typische Fehler
- Freibetrag je Verein rechnen: Wer für zwei Vereine tätig ist, hat trotzdem nur einmal 3.300 €. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie viel die Person schon anderweitig nutzt.
- Beide Pauschalen für eine Tätigkeit: Das geht nicht. Für zwei getrennt vereinbarte und bezahlte Tätigkeiten, etwa Trainer und Kassenwart, aber schon.
- Vorstand ohne Satzungsregelung bezahlen: Vorstände arbeiten nach dem BGB unentgeltlich. Eine Vergütung braucht eine ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung, auch wenn sie zurückgespendet wird.
- Auslagen mitzählen: Erstattete Auslagen mit Beleg, etwa Fahrtkosten, verbrauchen den Freibetrag nicht. Tragen Sie sie hier nicht ein.
Was dieser Rechner nicht entscheidet
- Ob eine Tätigkeit als Übungsleiter oder Ehrenamt begünstigt ist und ob sie nebenberuflich ist.
- Ob die Tätigkeit im ideellen Bereich oder einem Zweckbetrieb liegt. Für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, etwa die Vereinsgaststätte, gelten die Pauschalen nicht.
- Ob jemand Arbeitnehmer oder selbstständig ist, und die Lohnsteuer, Beiträge und Meldungen.
- Aufwandsspenden und Zuwendungsbestätigungen.