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Verein

SEPA-Lastschrift-Datei für Vereinsbeiträge erstellen

Mitgliederliste als CSV öffnen, jede Zeile prüfen lassen und die SEPA-Datei fürs Online-Banking speichern.

EingabenBeispielverein

Zeile 7: Mitgliederliste (CSV)Eine Zeile je Mitglied, mit Spaltenüberschriften. Pflicht: Name, IBAN, Betrag, Mandatsreferenz, Mandatsdatum

Ergebnispain.008.001.08

So rechnen wir

Format: SEPA-Basislastschrift (CORE) als pain.008.001.08 nach Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen der Deutschen Kreditwirtschaft, Version 26.11, gültig ab 15. November 2026. Je Art der Lastschrift (wiederkehrend, einmalig, letztmalig) entsteht ein Sammler, der auf dem Kontoauszug als eine Summe erscheint.

Prüfungen über das Schema hinaus: die Prüfziffern von IBAN und Gläubiger-ID, Mandatsreferenzen ohne unzulässige Zeichen, ohne „/“ am Anfang oder Ende und ohne Doppelungen (Groß- und Kleinschreibung zählt dabei nicht), Anzahl und Kontrollsummen in ganzen Cent, Bankarbeitstage (TARGET) und die Vorlauffrist.

Zeichen: Erlaubt sind die Buchstaben A–Z, Ziffern und ' : ? , - ( + . ) /. Umlaute, ß, &, *, $ und % müssen deutsche Banken annehmen; auf Wunsch bleiben sie stehen. Alles andere, etwa €, ersetzen wir und zeigen es an.

Stand der Werte: 20. Oktober 2026. Änderungen an den Rechenregeln stehen unter Änderungen.

Kostenlos und geplant

FunktionJetzt kostenlosSpäter geplant
Ganze Mitgliederliste per CSVjanein
Prüfung jeder Zeile mit verständlicher Fehlermeldungjanein
Abweichender Zahler, z. B. Eltern für Kinderjanein
Format nach DK-Spezifikation 2026janein
Gespeicherte Vereinsdaten und Mitgliederlisteneinja
Vorabankündigungen als Serienbriefneinja
Abgleich mit dem Kontoauszugneinja

Zum Start sind alle Rechner kostenlos. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung.

So kommt der Beitrag aufs Vereinskonto

  1. Gläubiger-ID beantragen: kostenlos online bei der Deutschen Bundesbank.
  2. Inkassovereinbarung mit der Bank: Erst damit dürfen Sie vom Vereinskonto aus Lastschriften einziehen. Viele Banken legen dabei ein Limit fest.
  3. Mandate einholen: Jedes Mitglied unterschreibt ein SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer Gläubiger-ID und einer eindeutigen Mandatsreferenz, zum Beispiel der Mitgliedsnummer.
  4. Vorab ankündigen: Betrag und Termin spätestens 14 Tage vor dem Einzug, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine Ankündigung für das ganze Jahr, etwa in der Beitragsordnung, reicht.
  5. Datei erstellen und hochladen: mit diesem Rechner, dann im Online-Banking hochladen und mit TAN freigeben. Vergleichen Sie dabei Anzahl und Summe.

Typische Gründe für eine abgelehnte Datei

  • Tippfehler in IBAN oder Gläubiger-ID: Das Schema der Bank prüft die Prüfziffer der Gläubiger-ID nicht, die Bank selbst aber schon.
  • Sonderzeichen in der Mandatsreferenz: Umlaute, „_“ oder „&“ sind dort nicht erlaubt.
  • Fälligkeit zu knapp oder an einem Feiertag: An Wochenenden, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai und den Weihnachtstagen wird nicht gebucht.
  • Mehrere Sammler in einer Datei: Manche Banken nehmen beim Hochladen nur einen an.

Was dieser Rechner nicht prüft

  • Ob Ihre Bank den Lastschrifteinzug freigeschaltet hat und welches Limit gilt.
  • Ob die Mandate wirksam sind und ob die Vorabankündigung rechtzeitig verschickt wurde.
  • Ob ein Mandat verfallen ist: Nach 36 Monaten ohne Einzug ist ein neues Mandat nötig. Mit der Spalte „Letzter Einzug“ warnt der Rechner.
  • Firmenlastschriften (B2B): Für Vereinsbeiträge ist die Basislastschrift das übliche Verfahren.

Häufige Fragen

Welches Dateiformat erzeugt der Rechner?

Eine SEPA-Basislastschrift (CORE) im Format pain.008.001.08, wie es die Deutsche Kreditwirtschaft in Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen beschreibt. Die Datei ist UTF-8 ohne BOM und enthält je Art der Lastschrift einen Sammler.

Kann ich die Datei in jedem Online-Banking hochladen?

Bei vielen Banken ja, etwa bei Sparkassen („Sammellastschrift importieren“) und Volks- und Raiffeisenbanken („SEPA-Datei hochladen“). Manche Banken verlangen eine Banking-Software (FinTS oder EBICS). Immer nötig ist eine Inkassovereinbarung: Ihre Bank muss den Lastschrifteinzug für das Vereinskonto freigeschaltet haben.

Brauche ich die BIC?

Nein. Seit 2016 reicht die IBAN. Wenn Sie keine BIC angeben, schreibt der Rechner „NOTPROVIDED“, wie es die Spezifikation vorsieht.

Was ist mit Umlauten?

Deutsche Banken müssen ä, ö, ü, ß sowie &, *, $ und % annehmen. Standardmäßig ersetzt der Rechner Umlaute trotzdem durch ae, oe, ue und ss, weil das überall funktioniert. Andere Zeichen wie € oder Emojis ersetzt er immer und zeigt das an.

Wann muss die Datei bei der Bank sein?

Die Bank des Zahlers braucht die Lastschrift spätestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit, dazu kommt die Annahmeschlusszeit Ihrer Bank. Der Rechner nennt deshalb einen Einreichungstermin zwei Bankarbeitstage vorher. Früher als 14 Tage vor Fälligkeit müssen Banken die Datei nicht annehmen.

Ratgeber dazu

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Der Rechner arbeitet mit Ihren Angaben und den genannten Quellen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sonderfälle klären Sie mit einer Fachstelle.